Es stehen Vorrichtungen zur Prüfung unter wechselnder oder schwellender Zug- oder Biegebelastung zur Verfügung, welche sich auf eines der beiden Patente DE10204258 oder DE102019001241 stützen. Zur Prüfung unter rein wechselnder Biegebelastung wird die erste Biegeeigenschwingung der „schwebenden“ Probe als Biegebalken (Wechselbiegung im Schwebezustand) benutzt. Über die Enden der Probe wird der Balken vorzugsweise monolithisch oder in Form von angefügten Teilen so weit verlängert, dass sich die gewünschte Prüffrequenz einstellt.