Als Hybridtürme werden Konstruktionen bezeichnet, die sich aus zwei unterschiedlichen Bauweisen oder Materialien zusammensetzen, wie. z.B. Beton und Stahl. Häufig bestehen sie aus einem unteren Betonschaft der vorgespannt wird und einem aufgesetzten Stahlschaft mit mehreren Rohrsektionen.
Insbesondere bei Windenergieanlagen ist die Turmhöhe ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit. Umso höher die Anlagen errichtet werden können desto größer ist der Ertrag an Windenergie. Allerdings muss mit steigender Nabenhöhe auch der Turmfußdurchmesser vergrößert werden, um die Standsicherheit noch gewährleisten zu können.
Der Turmfußdurchmesser wird jedoch durch Transportbedingungen auf der Straße auf ca. D = 4.3 m begrenzt. Deshalb werden jenseits von 100 m Nabenhöhe vorwiegend Hybridtürme eingesetzt, deren unterer Betonschaft vor Ort gefertigt wird oder aus einzelnen im Werk gefertigten Teilen zusammengesetzt wird.
Der beispielhaft dargestellte Hybridturm vom Typ VENTUR besitzt im Bereich des Betonschafts einen achteckigen Polygonquerschnitt als Grundrissform und verläuft über die Höhe konisch zu. Das Oktagon wird aus mehreren wandartigen Betonfertigteilen zusammengesetzt, die sich stetig nach oben verjüngen. Die einzelnen Wandelemente werden im Werk unter kontrollierten Bedingungen vorgefertigt und anschließend auf die Baustelle transportiert.