Weiterbetrieb von Windenergieanlagen

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen viele ältere Windenergieanlagen (WEA) ihre über die Typenprüfung nachgewiesene Lebensdauer von 20 Jahren (Entwurfslebensdauer). Aufgrund neuer Abstandsregelungen ist bei einer Vielzahl von WEA ist ein RePowering (Ersatz durch neue größerer Anlage) nicht möglich. Daher stellt der Weiterbetrieb in vielen Fällen die einzige Möglichkeit dar, welche einen Rückbau der WEA verhindert und eine weitere Verwendung ermöglicht. 

Die BWE Studie Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen an Land (BPW)  aus dem Mai 2017 greift dieses Thema konkret auf und stellt das grundsätzliche Vorgehen zur gutachterlichen Bewertung eines Weiterbetriebs einer WEA durch einen anerkannten Sachverständigen vor. Grundsätzlich ist dieses Vorgehen gegliedert in

  • praktischer Teil
  • analytischer Teil

Die SKI Ingenieurges. mbH aus Hannover gehört zu den bei BWE gelistete Sachverständigen und ist außerdem ö.b.u.v. SV für Tragkonstruktionen von On- und Offshore-Windenergieanlagen. Aus diesem Grund sind wir in der Lage die Frage eines zulässigen Weiterbetriebs einer WEA mittels einer gutachterliche Stellungnahmen zu beantworten und die über die Entwurfslebensdauer hinausreichende Weiterbetriebsdauer zu ermitteln.  

Lebensdauer einer Windenergieanlage
WEA-Stahlrohrturm
WEA-Gittermast

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