Über die Berechnungsformeln in der DIN EN 1991-1-4 ist es möglich die auftretende Biegemomente der Struktur zu bestimmen. Weiter kann eine zugehörige Schwingspielzahl ermittelt werden. Mit diesen Werten kann eine Lebensdauerbemessung der Struktur durchgeführt werden.
Für Türme von Windenergieanlagen gilt nach der DIBt Richtlinie, dass wenn die Schädigung infolge Querschwingungen kleiner ist als 10% der Gesamtschädigung über die Lebensdauer, muss diese bei der eigentlichen Ermüdungsberechnung nicht berücksichtigt werden.
Bei Schornsteinen stellen die wirbelerregten Querschwingungen die einzige Ermüdungsbelastung da.